Veranstalter ist die Hundeschule Schlaue Pfoten, Silke Hink, Bahngasse 21, 7312 Unterpetersdorf
Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kursprogramm, Hundetour oder der Seminarprogramme. Einzeltraining Coaching (Beratung, Begutachtung, Theorie und praktische Übungen)
Der Trainer / Coach übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden (und Möglichkeiten) und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die dem Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Falls der Teilnehmer Hundetrainer ist, teilt er es der Hundeschule bei Buchung einer Veranstaltung mit (Coaching)
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung Teilnehmers / Hundehalters. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung und Verantwortung für seinen Hund und sein Handeln, auch wenn er auf Veranlassung des Trainer/ Coaches handelt.
Soweit der Kunde durch den Trainer / Coach aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten und die gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Die Benutzung der Trainingsplätze und der Geräte ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht einer Trainerin gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder. Die Aufsichts- und Sorgfalltspflicht für Kinder auf dem Trainingsgelände oder im Ortstraining (Ort / Feld/ Wald etc) liegt bei den Eltern.
Im Outdoor Training hat sich jedes Team an die situationsbedingte Handlung und Auflagen der Gemeinde zu halten (Leinenzwang, ggf Maulkorb, ruecksichtnahme gegenüber Passanten)
a) Gruppenunterricht/offene Kurse
Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für Kursstunden spätestens zur ersten Kursstunde in Bar oder per Überweisung. Abgerechnet werden nur die in Anspruch genommenen Stunden. Die Stunden müssen innerhalb der Gültigkeit (7 / 16 Wochen) nach Vertragsabschluss verbraucht werden. Stunden, die nicht innerhalb der Gültigkeit in Anspruch genommen werden, verfallen. Es sei denn der Hundetrainer verlängert die Laufzeit der Karte. Wird das Training vom Teilnehmer unterbrochen gibt es keine Auszahlung des Restguthabens, das Guthaben verfällt.
Wird die Teilnahme vom Teilnehmer ohne Abmeldung 4 Wochen unterbrochen, verfällt das Abo. Die offenen Kurse werden vom Veranstalter nicht telefonisch abgesagt. Trainingsausfälle können Witterungsbedingt spontan entschieden werden (z.B. bei Agility…) in diesem Fall gibt es eine Nachricht oder /und es hängt ein Infoblatt am Eingang. Die Teilnehmerzahl variiert stark. Es können in den Kursen durchaus mehr als 10 Teilnehmer sein.
b) Gruppenunterricht/abgeschlossene Kurse mit fester Stunden- und Teilnehmerzahl
Der Kursteilnehmer zahlt die Kursgebühr vor Kursbeginn oder in der ersten Stunde. Nimmt der Teilnehmer ein einer Kursstunde nicht teil, gibt es keine Kostenerstattung oder Ersatzstunde. Bei Absage durch den Veranstalter wird die Stunde nachgeholt.
c) Seminare / Workshops / Veranstaltungen
Der Teilnehmer zahlt die Gebühr vor Veranstaltungsbeginn (angegebenes Zahlungsziel) Nimmt der Teilnehmer ohne Absage nicht teil, gibt es keine Kostenerstattung. Bei Absage greift nachfolgender Punkt §7
Bei Absage durch den Veranstalter greift §8
Bei Absage durch den Teilnehmer, später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die Hälfte des Stundensatzes fällig.
Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Gesamtpaketen (z. B. 5er Block) oder Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
Bei Absage eines festen Kurses oder einer anderen Veranstaltung , später als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird 80% der Gebühr fällig. Abweichungen bei Seminar Ausschreibungen stehen im jeweiligen Anmeldebogen.
Absage von Seminaren in anderen Hundeschulen durch den Veranstalter
Bei Absage 3 Wochen vor dem vereinbartem Datum wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% fällig. Bei Absage von weniger als 14 Tagen werden 80% Stornogebühr fällig. Ausgangssumme ist die Seminargebühr der erstellten Rechnung.
Die Hundeschule behält sich vor, fortlaufende Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen. Seminare / feste Kurse können bei zu geringer Zahl der Anmeldungen kurzfristig vom Veranstalter abgesagt werden. Bereits gezahlte Kursgebühren werden selbstverständlich rückerstattet.
Der Teilnehmer stimmt den AGBs der oben genannten Hundeschule bei Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Kurs / Einzeltraining durch Zahlung der Kursgebühr oder abschließen eines Ausbildungsvertrages zu
Gerichtsstand ist Oberpullendorf
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechts unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.